Schulordnung der Oberschule Bevern
beschlossen am 02.11.2010
Wir freuen uns, dich an unserer Schule begrüßen zu dürfen und möchten dich im Folgenden mit unserer Schulordnung vertraut machen.
Unsere Schulordnung wurde von Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet und dient dazu verbindliche Regeln aufzustellen, auf die sich alle Menschen, die am Schulleben teilnehmen, einigen und sie beachten. Wir sind der Meinung, dass solche Regeln wichtig sind, damit sich alle Menschen, die einen Teil ihrer Zeit gemeinsam arbeiten, Sport treiben und spielen, an unserer Schule wohlfühlen und das Zusammenleben möglichst gut gelingt.
Aus diesem Grund haben wir zu folgenden Punkten Regeln zusammengestellt:
1. Zeitplan
2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
3. Vorsichtsmaßnahmen, um Unfälle zu vermeiden
4. Achtung vor dem Eigentum anderer
5. Aufgaben und Pflichten
Das Zusammenleben vieler in unserer Schule erfordert
Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Ordnung. Viele dieser Regeln sind im Grunde genommen für jeden selbstverständlich und erklären sich von selbst, weshalb sie daher nicht extra Erwähnung finden. Einige schreibt das Schulgesetz vor, andere wurden von uns erarbeitet und von der Gesamtkonferenz bzw. dem Schulvorstand unserer Schule beschlossen.
Wenn du dich rücksichtsvoll, hilfsbereit und höflich verhältst, wie das selbstverständlich auch alle anderen dir gegenüber tun, wird unser Zusammenleben bestimmt gut funktionieren und unangenehme Auseinandersetzungen werden vermieden.
1. Zeitplan
Ihr habt morgens ab 7.30 Uhr die Möglichkeit das Schulgebäude und die Aula zu betreten.
Die Unterrichtszeit beginnt um 7.50 Uhr und endet um 13.05 Uhr. Schülerinnen und Schüler, die montags, dienstags oder donnerstags das Ganztagsangebot wahrnehmen, beginnen mit der 8. Stunde um
13.50 Uhr.
Festlegung der Stunden und Pausenzeiten:
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1. Stunde |
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7.50 – 8.35 Uhr |
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Kurzpause (5 Minuten) |
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2. Stunde |
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8.40 – 9.25 Uhr |
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Große Pause (15 Minuten) |
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3. Stunde |
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9.40 – 10.25 Uhr |
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Kurzpause (5 Minuten) |
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4. Stunde |
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10.30 – 11.15 Uhr |
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Große Pause (15 Minuten) |
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5. Stunde |
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11.30 – 12.15 Uhr |
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Kurzpause (5 Minuten) |
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6. Stunde |
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12.20 – 13.05 Uhr |
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7. Stunde |
Mittagessen und Mittagsfreizeit |
13.05 – 13.50 Uhr |
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8. Stunde |
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13.50 – 14.35 Uhr |
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9. Stunde |
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14.35 – 15.20 Uhr |
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In der unterrichtsfreien Zeit dürfen sich Schülerinnen und Schüler nur auf dem Schulgelände und in der Aula aufhalten,
nicht jedoch im Bereich der Klassen- und Fachräume.
Das Schulgelände darf dabei in der Regel weder in Freistunden und Pausen noch in der Mittagspause verlassen werden. Für Schülerinnen und Schüler, die das Nachmittagsangebot in Anspruch nehmen, ist von 13.05 Uhr bis 13.50 Uhr eine Aufsicht führende Lehrkraft anwesend. Zudem kann in diesem Zeitraum in der Mensa gegessen werden.
2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
Grundsätzlich sollten sich alle gegenüber anderen so verhalten, wie sie gern selbst behandelt werden möchten. Unstimmigkeiten oder Streitereien sollte man friedlich regeln oder sich an die Aufsicht führenden Lehrkräfte wenden und Hilfe holen.
Selbstverständlich gilt das Jugendschutzgesetz auch auf dem Schulgelände und bei Klassenfahrten und -ausflügen :
Das Rauchen, der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen ist hier grundsätzlich verboten.
Außerdem: Umwelt- und gesundheitsbewusste Schülerinnen und Schüler rauchen erst gar nicht!
In den 15-Minuten-Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in der Aula aufhalten. Dabei versteht es sich von selbst, dass den Anweisungen aller Lehrkräfte und den übrigen Bediensteten der Schule Folge zu leisten ist. Zudem muss die Pausenordnung für die Aula eingehalten werden.
Der Aufenthalt in den Gängen, vor Klassen- und Fachräumen und auf den Toiletten ist nicht gestattet.
Während der Kurzpausen bleibt ihr bitte in den Klassen, es sei denn, ein Toilettengang ist nötig. Die kurze Pause gibt euch Gelegenheit, euch auf den Unterricht der nächsten Stunde vorzubereiten, das Material bereitzulegen und die Tafel zu putzen.
Auf dem Schulhof sind Ball- und Bewegungsspiele durch aus erwünscht. Es sollte jedoch niemand dadurch gefährdet werden.
Den Schulhof darf man nur mit Erlaubnis oder besonderer Genehmigung einer Lehrkraft verlassen.
Zudem sind wir eine umweltbewusste Schule: Jeder ist für die Sauberkeit und Ordnung an seinem Arbeitsplatz, in der gesamten Schule und auf dem Schulhof verantwortlich. Das gilt besonders für die Toiletten, die ihr so verlassen solltet, wie ihr sie selbst vorzufinden wünscht.
Schulhof und Schulgebäude sind Fußgängerzone. Daher werden Fahrräder zum Fahrradständer geschoben, um besonders jüngere Mitschüler nicht zu gefährden.
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Benutzen von Handys untersagt. Am besten lässt du das Handy zu Hause, da die Schule bei Verlust und Beschädigung keine Haftung übernimmt.
In allen Bereichen ist den Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer und den Bediensteten der Schule Folge zu leisten.
Verhaltet euch auch außerhalb des Schulgeländes angemessen. Bushaltestellen sind keine Spielplätze, also sorgt für geordnetes und sicheres Ein- und Aussteigen.
Fahrräder werden ausschließlich abgeschlossen in die Fahrradständer gestellt. Ansonsten sollt ihr euch nicht bei den Fahrradständern während der Pausen und Freistunden aufhalten.
Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist selbstverständlich verboten.
Im Falle eines Unfalls wendet euch an eine Aufsicht führende Lehrkraft, das Sekretariat oder den Schulsanitätsdienst. Die Dienst habenden Schülerinnen und Schüler leisten erste Hilfe und leiten weitere Schritte ein.
Im Alarmfall müssen die jeweiligen Alarmpläne beachtet werden.
4. Achtung vor dem Eigentum anderer
Die Schule ist für alle Lebens- und Arbeitsraum. Wer etwas beschädigt, muss die jeweilige Lehrerin/den jeweiligen Lehrer oder die Schulleitung oder den Hausmeister darüber informieren, damit es repariert oder ersetzt werden kann.
Wer etwas zerstört oder beschmutzt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Einzelne Schülerinnen und Schüler oder Klassen müssen die Räume, in denen sie gearbeitet haben, so verlassen, dass die nächsten, die sie benutzen, sie nicht erst aufräumen und säubern müssen.
Wir wollen an unserer Schule umweltbewusst handeln und gehen deshalb sparsam mit Wasser, Strom, Papier, Klebstoff und anderen Materialien um. Außerdem verwenden wir Mehrwegverpackungen und sortieren unsere Abfälle.
Jeder achtet darauf, dass die Schuleinrichtung, die Arbeitsmittel und die Lehrbücher nicht beschädigt werden. Nur so können auch nachfolgende Jahrgänge erfolgreich lernen.
5. Aufgaben und Pflichten
Jede Schülerin und jeder Schüler und der Klassen- und Hofdienst achten darauf, dass in unserem Schulgebäude und auf dem Schulgelände Sauberkeit herrscht.
Nimmt eine Schülerin / ein Schüler nicht am planmäßigen Unterricht teil, so ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Wird am ersten Fehltag eine Klassenarbeit geschrieben, ist ein sofortige Information der Schule erforderlich.
Freistellung oder Beurlaubung vom Unterricht muss rechtzeitig beantragt werden.
Diese Schulordnung ist Voraussetzung für ein einvernehmliches Zusammenleben an unserer Schule sowie für ein angenehmes Lernklima und wird durch die Aulaordnung und den Regel- und Maßnahmenkatalog ergänzt.
Wichtig ist aber: Jeder einzelne ist mitverantwortlich für ein geordnetes und harmonisches Miteinander. Daher lassen sich Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme nicht alleine durch eine für unsere Schule erstellte Schulordnung erreichen, sondern müssen genauso von euch ausgehen.
Wir wünschen dir einen angenehme und erfolgreiche Schulzeit an der Oberschule in Bevern.
gez. Gumpert
Schulleiter der Oberschule Bevern